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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. Organisatorisches |
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Oeffentlich ausgeschriebene Nothelferkurse werden nur durchgeführt, wenn eine
festgelegte minimale Teilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.
Bei Nothelferkursen für Führerscheinbewerbende sind dies 8 TeilnehmerInnen.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Kurse zu annullieren, zusammenzu-
legen, bzw. mehrfach zu führen.
Allfällige Wünsche von Teilnehmenden oder Teilnehmergruppen werden wir so-
weit möglich gerne berücksichtigen. |
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| 2. Finanzielles |
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Die Kurskosten sind grundsätzlich spätestens 10 Tage vor Kursbeginn zahlbar.
Wenn keine Rechnung zugestellt wurde, sind die Kurskosten bar vor Kursbeginn zu
bezahlen.
Falls mehr Personen am Kurs teilnehmen als in der Anmeldungsbestätigung erwähnt,
erfolgt die Abrechnung im Laufe des Kurses. |
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| 3. Frühbucher |
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Nach der schriftlichen und definitven Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Frühbucherbestätigung. Sie müssen dafür besorgt sein, diese Bestätigung bei Kursantritt dem Nothelferinstruktor vorzuweisen. Ansonsten bezahlen Sie an der Abendkasse den regulären Kurspreis von SFr. 120.00 (Frühbucherpreis entfällt!). |
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| 4. Versicherung |
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Für alle von der Nothelferschule organisierte Kurse und Veranstaltungen schliessen
wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind
daher selbst für eine
ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Nothelferschule nicht haftbar
gemacht werden. |
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| 5. Kursausweise |
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Ausstellung von Ausweisen, Attesten und Zertifikaten der Nothelferschule gemäss
Ausschreibung, bzw. Anmeldungsbestätigung. Bei allen Kursen und Ausbildungen wird
die Teilnahme auf Wunsch zusätzlich in einem selbst mitgebrachten
Testatheft bestätigt. |
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| 6. Abmeldungen, Nichterscheinen |
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Abmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeit-
punkt müssen wir Ihnen die Kurskosten ganz oder teilweise belasten.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
bis 30 Tage vor Kursbeginn SFr. 30.00 (Bearbeitungskosten)
29 bis 20 Tage vor Kursbeginn 30 %
19 bis 11 Tage vor Kursbeginn 50 %
10 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 84 %
bei Kurs-, bzw. Ausbildungsbeginn 84 %
Kurskosten werden nur auf Verlangen zurückerstattet.
Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung von 84 % der Kurskosten
zur Folge. |
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| 7. Anwenbares Recht |
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Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau. |
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