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Allgemeine Geschäftsbedingungen

   
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1. Organisatorisches
 

Oeffentlich ausgeschriebene Nothelferkurse werden nur durchgeführt, wenn eine festgelegte
minimale Teilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.
Bei Nothelferkursen für Führerscheinbewerbende sind dies 8 TeilnehmerInnen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Kurse zu annullieren, zusammenzulegen, bzw. mehrfach zu führen.
Allfällige Wünsche von Teilnehmenden oder Teilnehmergruppen werden wir soweit möglich gerne berücksichtigen.

 
2. Finanzielles
  Die Kurskosten sind am ersten Kursabend bar zu bezahlen.
Frühbucher bezahlen nach Vorweis der Frühbucherbestätigung einen reduzierten Preis bar am ersten Kursabend.
 
3. Frühbucher
 

Nach der schriftlichen und definitven Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Frühbucherbestä-
t
igung. Sie müssen dafür besorgt sein, diese Bestätigung bei Kursantritt dem Nothelferinstruktor vorzuweisen. Ansonsten bezahlen Sie an der Abendkasse den regulären Kurspreis (Frühbucher-
preis entfällt!).

 
4. Versicherung
 

Für alle von der Nothelferschule organisierte Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungs-deckung verantwortlich.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Nothelferschule nicht haftbar gemacht werden.

 
5. Kursausweise
 

Ausstellung von Ausweisen, Attesten und Zertifikaten der Nothelferschule gemäss Ausschreibung, bzw. Anmeldungsbestätigung. Bei allen Kursen und Ausbildungen wird die Teilnahme auf Wunsch zusätzlich in einem selbst mitgebrachten Testatheft bestätigt.

 
6. Abmeldungen, Nichterscheinen
 

Abmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt müssen wir Ihnen die Kurskosten ganz oder teilweise belasten.

Bitte beachten Sie folgende Regelung:

bis 30 Tage vor Kursbeginn SFr. 30.00 (Bearbeitungskosten)
29 bis 20 Tage vor Kursbeginn 30 %
19 bis 11 Tage vor Kursbeginn 50 %
10 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 84 %
bei Kurs-, bzw. Ausbildungsbeginn 84 %
Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung von 84 % der Kurskosten
zur Folge.
 
7. Anwenbares Recht
 

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau.

 
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