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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| 1. Organisatorisches |
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Oeffentlich ausgeschriebene Nothelferkurse werden nur durchgeführt, wenn eine
festgelegte
minimale Teilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.
Bei Nothelferkursen für Führerscheinbewerbende sind dies 8 TeilnehmerInnen.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Kurse zu annullieren, zusammenzulegen, bzw. mehrfach zu führen.
Allfällige Wünsche von Teilnehmenden oder Teilnehmergruppen werden wir soweit möglich gerne berücksichtigen. |
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| 2. Finanzielles |
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Die Kurskosten sind am ersten Kursabend bar zu
bezahlen.
Frühbucher bezahlen nach Vorweis der Frühbucherbestätigung einen reduzierten Preis bar am ersten Kursabend. |
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| 3. Frühbucher |
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Nach der schriftlichen und definitven Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Frühbucherbestä-
tigung.
Sie müssen dafür besorgt sein, diese Bestätigung bei Kursantritt dem Nothelferinstruktor vorzuweisen. Ansonsten bezahlen Sie an der Abendkasse den regulären Kurspreis (Frühbucher-
preis entfällt!).
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| 4. Versicherung |
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Für alle von der Nothelferschule organisierte Kurse und Veranstaltungen schliessen
wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind
daher selbst für eine
ausreichende Versicherungs-deckung verantwortlich.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Nothelferschule nicht haftbar
gemacht werden. |
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| 5. Kursausweise |
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Ausstellung von Ausweisen, Attesten und Zertifikaten der Nothelferschule gemäss
Ausschreibung, bzw. Anmeldungsbestätigung. Bei allen Kursen und Ausbildungen wird
die
Teilnahme auf Wunsch zusätzlich in einem selbst mitgebrachten
Testatheft bestätigt. |
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| 6. Abmeldungen, Nichterscheinen |
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Abmeldungen sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt müssen wir Ihnen die Kurskosten ganz oder teilweise belasten.
Bitte beachten Sie folgende Regelung:
bis 30 Tage vor Kursbeginn SFr. 30.00 (Bearbeitungskosten)
29 bis 20 Tage vor Kursbeginn 30 %
19 bis 11 Tage vor Kursbeginn 50 %
10 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn 84 %
bei Kurs-, bzw. Ausbildungsbeginn 84 %
Unentschuldigtes Nichterscheinen hat in jedem Fall die Verrechnung von 84 % der Kurskosten
zur Folge. |
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| 7. Anwenbares Recht |
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Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand
vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau. |
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