AGB Verkehrskundeunterricht

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Verantwortlich für Kursdurchführung: Partner-Fahrschule

Mit der Anmeldung werden die folgende AGB akzeptiert:

Organisatorisches
Öffentlich ausgeschriebene Verkehrskunde-Kurse werden nur durchgeführt, wenn eine festgelegte minimale Teilnehmerzahl von 6 Personen erreicht wird.

Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Kurse zu annullieren, zusammenzulegen, bzw. mehrfach zu führen. Allfällige Wünsche von Teilnehmenden oder Teilnehmergruppen werden wir soweit möglich gerne berücksichtigen.

Anmeldungen
Die Anmeldungen erreichen uns online via Anmelde-Formular oder telefonisch und sind verbindlich. Für die Teilnahme am Verkehrskundeunterricht ist ein gültiger Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) oder A1 (Motorräder) notwendig. Nach Eingang der Anmeldung wird eine Kursbestätigung per E-Mail. Bitte pünktlich zur bestätigten Kurszeit erscheinen. Bei Verspätung ist keine Kursteilnahme mehr möglich und die Kurskosten werden in Rechnung gestellt.

Finanzielles
Die Kurskosten sind bar am ersten Kursabend zu bezahlen.

Kursnachweis / Bestätigung
Unmittelbar nach Kursbesuch wird dieser online dem Strassenverkehrsamt gemeldet. Der Fahrschüler, die Fahrschülerin sowie Fahrlehrer-/in kann diesen Eintrag unter Viacar Dispo mit Angabe von PIN und PID-Nr. welche auf dem Lernfahrausweis zu finden sind, überprüfen.

Umbuchung / Umbuchungsgebühr
Umbuchungen müssen schriftlich bis spätestens 3 Arbeitstage (72 Stunden / Mo – Fr) vor Kursbeginn an infos@fahrschule-z.ch gesendet werden. Danach wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 30.00 erhoben (nur möglich vor Kursstart; danach gilt: Kurskosten plus Nachholgebühr von CHF 50.00). Nach Ablauf dieser Frist wird der Kursbetrag zuzüglich allfälliger Umbuchungs- / Nachholgebühren vollumfänglich geschuldet.

Abmeldungen
Abmeldungen sind mit administrativem Mehraufwand verbunden und müssen schriftlich unter infos@fahrschule-z.cheintreffen. Bei Abmeldungen 21 bis 4 Arbeitstage vor Kursbeginn wird eine Stornierungsgebühr von CHF 30.00 in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen 3 Arbeitstage vor Kursbeginn (72 Stunden / Mo – Fr) wird der Kursbetrag zuzüglich allfälliger Umbuchungsgebühren von CHF 30.00 pro Umbuchung vollumfänglich geschuldet.

Absenzen aus gesundheitlichen Gründen
Bei Absenzen infolge Unfall oder Krankheit bleiben die kompletten Kursgebühren geschuldet. Durch Einreichen eines Arztzeugnisses werden die Umbuchungsgebühren erlassen, insofern innerhalb
7 Tagen an infos@fahrschule-z.ch gesendet wird.

Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen werden die Kurskosten vollumfänglich geschuldet und in Rechnung gestellt (zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von
CHF 20.00). Wird die Rechnung innerhalb von einer Woche bezahlt und gleichzeitig an infos@fahrschule-z.ch einen Umbuchungstermin bekannt gegeben, kann der Kurs für CHF 50.00 nachgeholt werden. Nach dieser Frist wird eine Neuanmeldung nötig und das ganze Kursgeld wird nochmals erhoben.

Nachholen von Lektionen / Nachholgebühr
Verpasste Lektionen können kostenpflichtig nachgeholt werden, vorausgesetzt, der erste Kurstag wurde bereits absolviert. Die Nachholgebühr von CHF 50.00 ist am Kurstag bar zu bezahlen. Fürs Nachholen von Lektionen: bitte ein Mail an infos@fahrschule-z.ch schreiben. Wird nicht innerhalb 14 Tagen ein Nachholtermin abgesprochen, muss der gesamte Kurs wiederholt werden und es wird eine Neuanmeldung fällig. Die geleistete Zahlung für den nicht vollständig besuchten Kurs wird nicht zurückerstattet.

Mahnwesen (erfolgt per Email)
Trifft eine Zahlung nicht fristgerecht ein, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung per Email. Danach werden die Kurskosten zuzüglich Mahngebühren verrechnet: 

  • Zahlungserinnerung (Zahlungsfrist 10 Tage)
  • 1. Mahnung – letzte Erinnerung (Zahlungsfrist bis Ende Woche) + CHF 20.00 Gebühr
  • 2. Mahnung und folgende rechtliche Schritte + CHF 30.00 Gebühr (die Rechnung wird sofort an ein Inkassounternehmen weitergegeben mit Zusatzkosten zu Ihren Lasten!)

Versicherung
Für alle organisierte Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Teilnehmer/-in sind daher selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.

Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien die ordentlichen Gerichte des Kantons Aargau.


Fahrschule-Z behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen oder zu ergänzen. Bitte nur anmelden, wenn diesen AGB zugestimmt werden kann. < zurück Kursübersicht

Stand August 2023