Kontrollfahrt

Kontrollfahrt: Umtausch eines ausländischen Führerausweises beantragen

Innerhalb eines Jahres (seit der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis der Kat. B in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben oder eine Kontrollfahrt absolviert werden.

Hat jemand den Wohnsitz in der Schweiz und erwirbt im Ausland einen Führerausweis, wird dieser anerkannt, wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Ein abgelaufener Führerausweis kann nicht umgetauscht werden!

Nach Ablauf der Frist darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

Voraussetzungen Erwerb schweizerischem Führerausweis

Die Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises: Infos auf dem Gesuchsformular / Merkblatt. Gesuchsformular & Datenblatt Umtausch_ausländischer_Führerausweis

Ablauf Umtausch ausländischem Führerausweis

Umtauschformular komplett ausfüllen (inkl. Sehtest) und auf der Gemeinde/Stadtverwaltung die Wohnsitzbestätigung/Identifikation machen lassen. Den Original-Führerausweis und eine Kopie des Ausländerausweises mitbringen.

Dauer Fahrlektion

Eine Lektion dauert ca. 45 min. Pro Termin kann auch eine Doppellektion (2x45min.) gebucht werden.

Anfrage für Terminabsprache Kontrollfahrt (KF)