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Wichtige Informationen zur Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises, Verkehrskunde-Kurs, Theorieprüfung sowie Nothilfekurs (ab 1.1.2021)

 

Ein Lernfahrausweis ist grundsätzlich je nach Kategorie zwischen 4 Monaten (Kat. A/A1 Motorrad) und 2 Jahre (Kat. B Auto) gültig. Die Gültigkeitsdauer ist direkt auf dem Ausweis ersichtlich.Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Lehrfahrausweis für die entsprechende Kategorie beantrag werden. Verlängerungen bestehender Lernfahrausweise sind nicht möglich. Die Bestellung eines 2. Lernfahrausweises infolge Ablaufs wird gleich behandelt, wie eine Neubewerbung.

  • Nothilfekurs ist 6 Jahre gültig
  • Verkehrskunde-Kurs ist unbegrentzt gültig, wenn dieser nach dem 1.1.2021 absolviert worden ist
  • Der/die Bewerber/in ist bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A/A1 oder B, so muss der VKU nicht nochmals besucht werden
  • Absolvierte Theorieprüfungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • Absolvierte Grundschulungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • Sehtest darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen

Es dürfen maximal zwei Mal hintereinander ein Lernfahrausweis der gleichen Kategorie beantragt werden kann. Beim dritten Gesuch gilt es eine Wartefrist von zwei Jahren abzuwarten oder dem Gesuch eine positive verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung beizulegen.

Infos zum Einreichen Gesuchsformular für den Lernfahrausweis>

Lernfahrten ab 17 Jahren möglich ab 01.01.2021

Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen nicht angehoben werden soll, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden. Zudem ist es für gewisse Berufsausbildungen erforderlich, den Führerausweis bereits mit 18 zu haben. Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin.

Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien

Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden, zudem soll das Mindestalter auf EU-Niveau gesenkt werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen. Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre. Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.

Erwerb von Motorrad-Kategorien ab 1. Januar 2021

  • Ab 15 Jahren Kategorie A1, maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
  • Ab 16 Jahren Kategorie A1, maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
  • Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
  • Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden
  • Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten

Die praktische Grundschulung (PGS) dauert für alle Motorrad-Kategorien ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden. Sie muss nur beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.

Übergangsregelung Erwerb Führerausweis Motorrad Kategorie A / A 35kW

Wer ab dem 01.01.2021 Motorräder der Kategorie A (unbeschränkt) fahren will, muss zuerst mindestens 2 Jahre ein Motorrad der Kategorie A 35 kW beschränkt fahren. Der Aufstieg in die unbeschränkte Kategorie A bedingt eine zusätzliche praktische Führerprüfung. Wer bis am 31.12.2020 den Lernfahrausweis der Kategorie A (unbeschränkt) anfordert, kann innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung absolvieren.

Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A 35 kW hat, muss bis am 31.12.2020 im Besitze des Führerausweises sein, damit die Aufhebung der Leistungsbeschränkung frühestens 2 Jahre nach der Erteilung und ohne praktische Führerprüfung möglich ist.

  • Direkteinsteiger/innen müssen den Lernfahrausweis der Kategorie A noch im 2020 beantragen.
  • Fahrschüler/innen der Kat. A 35 kW müssen noch in diesem Jahr die Prüfung bestehen, wenn sie nach 2 Jahren (ohne praktische Prüfung) die Kat. A unbeschränkt erhalten möchten.

Obligatorische Weiterbildung Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.
  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.
  • Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020

  • Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.
  • Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Die Weiterbildung beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wesentlich für die Unfallverhütung ist das rechtzeitige, konsequente Bremsen in jeder Situation. Zwar gehört die Vollbremsung bereits heute zum Stoff der praktischen Führerprüfung, wegen dem sehr dichten Verkehr kann sie aber häufig weder geübt noch geprüft werden. Die bestehenden Ausbildungsplätze für die Weiterausbildung sind dafür sehr gut geeignet. Ein weiteres wichtiges Thema der Weiterausbildung ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.

Gültigkeit Theoriefragen vom asa

Die aktuellsten und offiziellen Theoriefragen 2018/2019 der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter): Kategorien: B, A/A1, M, F/G.

Zur Info: Immer aktuell dank online Update (1 Jahr inklusive): somit kann nach Kauf des Produktes der Fragekatalog 2018/2019 von der Software aktualisiert werden!

Zu den Theoriefragen
Die Theoriefragen der asa werden per Lizenzvertrag dem Markt zur Verfügung gestellt und sind ausschliesslich in Produkten der Lizenznehmer zu finden. Die asa veröffentlicht kein eigenes Produkt.

Hinweis für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Grundsätzlich verfügen die Lizenznehmer jeweils über die aktuellen Theoriefragen der Theorieprüfung am Computer im Strassenverkehrsamt. In der Prüfung im Strassenverkehrsamt werden jedoch gelegentlich Updates durchgeführt, welche nicht zeitgleich in den Lizenzprodukten umgesetzt werden können. Es kommt dadurch zu einer Verzugszeit bis die Lizenznehmer über die aktuellen Fragen verfügen. Somit ist es möglich, dass die Fragen der Lizenznehmer nicht immer vollständig mit den Fragen der Theorieprüfung übereinstimmen. Wenn jedoch die Grundkenntnisse ausreichend geschult und gelernt werden, wird dies auf das Resultat der Theorieprüfungen keinen Einfluss haben.

Die Theorieprüfungen werden ausschliesslich mittels CUT (Computer Unterstützte Theorieprüfung) abgenommen.

Die Theoriefragen werden auf der Grundlage eines Kompetenzenkatalogs ausgearbeitet. Wer sich intensiv mit den Themenbereichen des Kompetenzenkatalogs befasst, wird die Anforderungen an die Fahrzeuglenker/innen besser verstehen. So kann die Prüfung bestanden werden, ohne Antworten auswendig zu lernen, und die wichtigsten Regeln bleiben auch nach bestandener Prüfung besser in Erinnerung. Der Kompetenzenkatalog der Kategorie A/B befindet sich aufgrund des Projektes OPERA-3 in Überarbeitung.

Mobilität erlangen – Motorrad-Grundkurse + Roller-Grundkurse

Der Frühling steht vor der Tür und es ist an der Zeit, die Mobilität mit dem Roller oder Motorrad zu erlangen: Bei uns können die Motorrad-Grundkurse besucht werden für die Kategorien A und A1. Die Kurse finden am Freitag, Samstag und Sonntag statt. Für weitere Infos und Anmeldung Motorradgrundkurse >>

Die Grundkurse sind keine Anfängerkurse! Du solltest in der Lage sein, das Fahrzeug zu bedienen und im Verkehr mitzuhalten. Empfehlung: ca. 500 – 1’000 km Erfahrung mit Roller/Motorrad gefahren sein. Bist du nicht sicher, ob dein Fahrkönnen für den Grundkurs reicht? Melde dich bei uns für eine Doppellektion im Einzelunterricht an. Tel. 076 506 39 39.

Neu gestaltete www.fahrschule-z.ch Webseite

Nun ist es soweit: Die Fahrschule-Z hat für dich die Webseite neu gestaltet! Sie ist einfach und übersichtlich sowie sehr informativ. Das Angebot ist vielfältig und umfasst alle wichtigen Bereich auf dem Weg zum Führerschein der Kategorie B (Auto geschaltet oder mit Automatik Getriebe): Vom Nothelferkurs über die Vorbereitung auf die Basistheorieprüfung (Theorie-Shop), der praktischen Fahrausbildung und dem Verkehrskundeunterricht (VKU). Nach bestandener Führerprüfung ist der Ausweis auf Probe 3 Jahre gültig. Die Zweipahasenkurs (an 2 Tagen) müssen vor Ablauf der Frist besucht werden. Viel Spass bei der Erkundungstour.