Assistenzsysteme: neu Inhalt vom VKU sowie Teil der Theorieprüfung für Auto & Motorräder
Der Bundesrat hat die Ausbildung für angehende Lenkerinnen und Lenker an den aktuellen Stand der Technik angepasst. Der Kurs über Verkehrskunde (VKU) behandelt neu auch den sicheren Umgang mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen. Ab dem 1.1.2027 gilt: der VKU (Verkehrskundeunterricht) vermittelt zusätzlich das Wissen über Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS). Zudem ist der Besuch des Verkehrskundekurses Voraussetzung für die Anmeldung zur Theorieprüfung. Daher kann das im Kurs erworbene Wissen bereits ab der ersten Lernfahrt umgesetzt werden. Mit dieser Anpassungen will der Bundesrat die Verkehrssicherheit weiter erhöhen.
Änderungen ab 1.1.2027 beim VKU
Der VKU vermittelt künftig sicherheitsrelevante Inhalte für Lernfahrende der Kat. A (Motorrad) und B (Auto): der sichere Umgang mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen im Fahrzeug. Ab 1. Januar 2027 gilt: Die Inhalte des VKU werden prüfungsrelevant und sind Teil der neuen Basistheorieprüfung.
Die Theorieprüfung für Personenwagen (Kategorie B) und Motorräder (Kategorie A/A1) wird angepasst:
- neu 55 Fragen (bisher 50)
- zusätzliche Themen: Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS) / Verkehrskunde / Verkehrssinn (Gefahren erkennen, vorausschauend fahren)
Kurz zusammen gefasst: Änderungen Fahrausbildung ab 1.1.2027
- Reihenfolge neu: VKU → Theorieprüfung
- Kursaufteilung neu 4 Tage (je 2 Stunden)
- Theorieprüfung neu 55 Frage (inkl. FAS & VKU-Stoff)
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