Weg zum Führerschein Motorrad

Fahren lernen Motorrad / Roller der Kat. A / A1 – Weg zum Führerschein:

1. Mindestalter für die praktische Grundschulung:
15 Jahre, Motorrad Kategorie A1 mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3 und max. 45 km/h
16 Jahre, Motorrad Kategorie A1 mit einem Hubraum von höchstens 125 cm3 (Motorleistung von nicht mehr als 11 kW)
18 Jahre, Motorrad Kategorie A 35 kW mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg.
25 Jahre, Motorrad Kategorie A unbeschränkt
mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW

2. Nothelferkurs besuchen (falls nicht schon besucht). Der Ausweis ist 6 Jahre gültig.

Details zum Nothelferkurs und Anmeldung

3. Gesuchsformular für den Lernfahrausweis herunterladen zum Ausfüllen (auf Kanton klicken) für

4. Erstmaliges Einreichen eines Gesuches um Erteilung eines Lernfahrausweises

  • Gesuch ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest durchführen lassen (Optiker / Augenarzt)
  • Bestätigung der Identifikation: Persönliche Vorsprache bei der Einwohnerkontrolle (Gemeinde) mit
    – Gesuchsformular
    – ein farbiges Passfoto
    – ID oder Pass / Ausländerausweis
    – Nothelferausweis (Kopie)
  • Oder persönliche Vorsprache beim Strassenverkehrsamt mit
    – gleiche Dokumente wie bei Einwohnerkontrolle
    – zusätzlich Wohnsitzbestätigung

5. Etwa 7 – 10 Tage später: Erhalt des Anmeldeformular per Post für die Basis-Theorieprüfung.

6. Vorbereitung zur Theorieprüfung

  • Theorie Lernmaterial bestellen und gründlich studieren
  • Theorietest simulieren wie beim STVA mit Lernsoftware und Bücher
  • Anmeldung zur Theorieprüfung
  • Theorieprüfung (frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters)
  • Theorieprüfung bestanden: Erhalt des Lernfahrausweises

7. Nach bestandener Theorieprüfung: Erhalt des Lernfahrausweises (gültig 4 Monate) und vorhandener Fahrpraxis: Anmelden für Motorrad-Grundkurs>>
oder anrufen für Beratung / Anmeldung Telefon: 076 506 39 39

8. Motorrad-Grundschulung absolvieren:
Kat. A1 ist der obligatorische Grundkurse 12 Stunden
Kat. A ist der obligatorische Grundkurse 12 Stunden

9. Nach besuchter Grundschulung wird der Ausweis um 12 Monate verlängert

10. Fahrpraxis sammeln, Vorbereiten auf die praktische Prüfung und Anmeldung zum VKU: Infos / anmelden siehe Verkehrskundeunterricht>>

11. Praktische Führerprüfung:
Kat. A1: ja / befreit, sofern Führerausweis der Kategorie B oder B1 vorhanden und die Motorradgrundschulung (12 Stunden) erfolgreich absolviert wurde
Kat. A 35 kW: ja
Kat. A: ja / befreit, sofern die Kategorie A35 kW durch eine praktische Prüfung vor dem 30.06.2021 und einem Lernfahrausweis mit Ausstelldatum vor dem 01.01.2021 erworben wurde und in den letzten zwei Jahren keine Widerhandlung gegen des Strassenverkehrsrecht begangen wurde die zu einem Entzug des Führerausweises führte bzw. führt.

12. Führerschein erhalten: mit der praktische Führerprüfung wird der Aausweis für Neulenker auf Probe ausgestellt, welcher 3 Jahre gültig ist.

Erst nach dem Besuch der obligatorischen Weiterbildung (7 Stunden – ab 01.01.2020) wird der Ausweis unbefristet abgegeben.