Wichtige Informationen zur Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises, Verkehrskunde-Kurs, Theorieprüfung sowie Nothilfekurs (ab 1.1.2021)

 

Ein Lernfahrausweis ist grundsätzlich je nach Kategorie zwischen 4 Monaten (Kat. A/A1 Motorrad) und 2 Jahre (Kat. B Auto) gültig. Die Gültigkeitsdauer ist direkt auf dem Ausweis ersichtlich.Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Lehrfahrausweis für die entsprechende Kategorie beantrag werden. Verlängerungen bestehender Lernfahrausweise sind nicht möglich. Die Bestellung eines 2. Lernfahrausweises infolge Ablaufs wird gleich behandelt, wie eine Neubewerbung.

  • Nothilfekurs ist 6 Jahre gültig
  • Verkehrskunde-Kurs ist unbegrentzt gültig, wenn dieser nach dem 1.1.2021 absolviert worden ist
  • Der/die Bewerber/in ist bereits im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A/A1 oder B, so muss der VKU nicht nochmals besucht werden
  • Absolvierte Theorieprüfungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • Absolvierte Grundschulungen ab 1.1.2021 sind unbeschränkt gültig.
  • Sehtest darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen

Es dürfen maximal zwei Mal hintereinander ein Lernfahrausweis der gleichen Kategorie beantragt werden kann. Beim dritten Gesuch gilt es eine Wartefrist von zwei Jahren abzuwarten oder dem Gesuch eine positive verkehrspsychologische Eignungsuntersuchung beizulegen.

Infos zum Einreichen Gesuchsformular für den Lernfahrausweis>