Einführung der Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien
Erwerb von Motorrad-Kategorien ab 1. Januar 2021
- Ab 15 Jahren Kategorie A1, maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Ab 16 Jahren Kategorie A1, maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
- Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
- Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden
- Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten
Die praktische Grundschulung (PGS) dauert für alle Motorrad-Kategorien ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden. Sie muss nur beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.