Übergangsregelung Erwerb Führerausweis Motorrad Kategorie A / A 35kW

Wer ab dem 01.01.2021 Motorräder der Kategorie A (unbeschränkt) fahren will, muss zuerst mindestens 2 Jahre ein Motorrad der Kategorie A 35 kW beschränkt fahren. Der Aufstieg in die unbeschränkte Kategorie A bedingt eine zusätzliche praktische Führerprüfung. Wer bis am 31.12.2020 den Lernfahrausweis der Kategorie A (unbeschränkt) anfordert, kann innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung absolvieren.

Wer einen Lernfahrausweis der Kategorie A 35 kW hat, muss bis am 31.12.2020 im Besitze des Führerausweises sein, damit die Aufhebung der Leistungsbeschränkung frühestens 2 Jahre nach der Erteilung und ohne praktische Führerprüfung möglich ist.

  • Direkteinsteiger/innen müssen den Lernfahrausweis der Kategorie A noch im 2020 beantragen.
  • Fahrschüler/innen der Kat. A 35 kW müssen noch in diesem Jahr die Prüfung bestehen, wenn sie nach 2 Jahren (ohne praktische Prüfung) die Kat. A unbeschränkt erhalten möchten.